Der OGH hatte folgenden Fall zu beurteilen: Eine Tageszeitung berichtete über ein „Rolling Stones“-Konzert und behauptete, dieser Bericht sei „exklusiv“. Da aber auch eine andere Tageszeitung noch am gleichen Tag darüber berichtete, erhob diese Klage wegen der Behauptung der „Exklusivität“.
Nach der Rechtsprechung des OGH kann ein Leser die Behauptung einer „Exklusivität“ dahingehend verstehen, dass der Bericht auf Informationen basiert, die nur einem einzigen Medium zur Verfügung stehen. Der beklagten Partei wurde daher schließlich untersagt, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, eine unrichtige „Exklusivität“ ihrer redaktionellen Berichterstattung zu behaupten, insbesondere wenn sie fälschlich eine „exklusive“ Berichterstattung über ein „Rolling Stones“-Konzert behauptet. Wenngleich die beklagte Partei über das Konzert als Erste berichtet habe, sei ihre Behauptung am Folgetag, wonach sie darüber „exklusiv berichtete“, wegen eines weiteren Berichts einer anderen Zeitung am gleichen Tag irreführend im Sinne des § 2 UWG.
(OGH 24.10.2017, 4 Ob 195/17f)