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AKTUELL

Nutzung von YouTube-Videos

OGH: Nutzung von YouTube-Videos zu kommerziellen Zwecken ohne Zustimmung des Urhebers unzulässig.

Der OGH hatte folgenden Fall zu beurteilen: Ein Medium entnahm aus einem auf YouTube hochgeladenen Video mehrere Standbilder zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung. Der Urheber des Videos begehrte Unterlassung. Der Medieninhaber berief sich darauf, dass laut den Nutzungsbedingungen von YouTube der Urheber der Videoplattform ein Nutzungsrecht einräumt und diese wiederum allen Nutzern (somit auch dem Medieninhaber) ihrerseits eine unentgeltliche nicht exklusive Lizenz einräume. Der OGH entschied zu Gunsten des Urhebers. Richtig sei zwar, dass sich YouTube umfangreiche Rechte habe einräumen lassen. Diese würden aber nicht weitergegeben: Aus einer systematischen Interpretation der Nutzungsbedingungen von YouTube folge, dass die jedem Nutzer eingeräumte Lizenz nicht für kommerzielle Nutzung gelte.

(OGH 20.05.2014, 4 Ob 82/14h)

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