OGH: Ein schmarotzerisches Ausbeuten besonderer Leistungen bzw eine Aufmerksamkeitsausnutzung von Kennzeichen setzt voraus, dass besondere Begleitumstände in Form eines unlauteren Verhaltens des beklagten Mitbewerbers hinzutreten.
OGH: Ein schmarotzerisches Ausbeuten besonderer Leistungen bzw eine Aufmerksamkeitsausnutzung von Kennzeichen setzt voraus, dass besondere Begleitumstände in Form eines unlauteren Verhaltens des beklagten Mitbewerbers hinzutreten.
OGH: Die Verwendung der Staatsfahne auf der Titelseite einer Zeitung ist nicht geeignet, eine mehr als unerhebliche Nachfrageverlagerung zu bewirken.
OGH: Die unrichtige Behauptung „exklusiver“ Berichterstattung kann gegen § 2 UWG verstoßen.
OGH: Ein Anspruch Angehöriger auf Ersatz immaterieller Schäden aus einer postmortalen Persönlichkeitsverletzung ist ausgeschlossen, weil beim Verstorbenen kein Gefühlsschaden eingetreten ist.
OGH: Ein vollstreckbarer Unterlassungsvergleich beseitigt die Wiederholungsgefahr auch dann, wenn der Vergleich unter dem Druck des Prozesses und nicht aufgrund besserer Einsicht angeboten wird.
OGH: Die Kennzeichnungspflicht nach § 26 MedienG erfasst nur entgeltliche Veröffentlichungen, nicht auch Veröffentlichungen aus bloßer Gefälligkeit.
OGH: Die individuelle Erarbeitung einer funktionellen und zweckmäßigen technischen Lösung ohne besonderen ästhetischen Gehalt der Planung, in der kein besonderer künstlerisch-geistiger Formgedanke zum Ausdruck kommt, ist urheberrechtlich nicht geschützt.
OGH: Für das Vorliegen eines Dauerzustands ist es erforderlich, dass der Verletzer die Möglichkeit hat, den lauterkeitswidrigen Zustand abzustellen.
OGH: Für die Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten, die einen Unterlassungsanspruch begründen, ist keine generelle Ausnahme vom Erfordernis der Gefahrenbescheinigung vorgesehen, sondern es ist diese nach § 381 EO zu prüfen.
OLG Wien: Gesetzlicher Vertreter kann keine Zustimmung zu der Veröffentlichung über die intimsten Details erteilen.
OGH: Vergleichende Werbung ist nur zulässig, wenn sie sich auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften der betroffenen Waren oder Dienstleistungen bezieht und nicht ausschließlich auf subjektiven Werturteilen beruht.
OGH: Der ORF ist aufgrund des Objektivitätsgebots zur Veröffentlichung eines Widerrufs verpflichtet, sofern auch die Primärmitteilung vom ORF verbreitet wurde.
OGH: Das Weglassen von Schwankungsbreiten ist irreführend; einstweilige Verfügungen können auch ohne Behauptung der Anspruchsgefährdung erlassen werden.
OGH bekräftigt: Unterlassung der Offenlegung von Konzernabschlüssen ist wettbewerbswidrig.
OGH: Nutzung von YouTube-Videos zu kommerziellen Zwecken ohne Zustimmung des Urhebers unzulässig.